Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Einbeziehung
(1) Nachfolgende Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller Verträge, die mit der Unternehmensberatung Jaretzki GmbH im Geschäftsbereich "Webdesign" geschlossen werden.
(2) Abweichende Abreden bedürfen der Schriftform. Widersprechende AGB des Vertragspartners gelten nur als vereinbart, wenn sie von der Unternehmensberatung Jaretzki GmbH ausdrücklich und gesondert schriftlich anerkannt werden.
(3) Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
2. Vertragsschluss
(1) Die Angebote der Unternehmensberatung Jaretzki GmbH sind grundsätzlich freibleibend.
(2) Ein Vertrag kommt erst mit schriftlichen Bestätigung durch die Unternehmensberatung Jaretzki GmbH zu nachstehenden Bedingungen zustande oder, wenn diese fehlt, mit widerspruchsloser Entgegennahme der Rechnung der Unternehmensberatung Jaretzki GmbH.
(3) Auch mündliche Abreden bedürfen einer schriftlichen Bestätigung durch die Unternehmensberatung Jaretzki GmbH.
3. Lieferfristen und -termine
(1) Eine Lieferfrist beginnt nicht vor Abklärung sämtlicher Details und Vorlage aller vom Kunden beizubringenden Unterlagen.
(2) Lieferfristen verstehen sich im Zweifel als Richtzeiten.
(3) Gerät die Unternehmensberatung Jaretzki GmbH in Verzug, kann der Kunde nach näherer Maßgabe des § 326 BGB nach Setzung einer Nachfrist von mindestens drei Wochen vom Vertrag zurücktreten.
(4) Für Liefertermine gilt Gesagtes entsprechend. Teillieferungen sind zulässig.
4. Auftragsabwicklung und Vergütung
(1) Mit Bestätigung des Auftrags sind vom Auftraggeber 25% der vereinbarten Vergütung an die Unternehmensberatung Jaretzki GmbH zu entrichten.
(2) Alle Preise verstehen sich grundsätzlich netto ohne gesetzliche Mehrwertsteuer.
(3) Mit Auftragsbestätigung beginnt die Unternehmensberatung Jaretzki GmbH mit Konzeption und Umsetzung. Sollte der Auftraggeber während des Entwicklungsprozesses seinen Auftrag zurückziehen wollen, stellt die Unternehmensberatung Jaretzki GmbH die bisher angefallenen Arbeiten einschließlich konzeptioneller Vorarbeit in Rechnung.
(4) Bei Verzögerungen um mehr als sechs Wochen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, wird eine Abschlagszahlung von weiteren 25% der vereinbarten Vergütung fällig.
(5) Die restliche Vergütung wird, wenn nicht anders vereinbart, bei Ablieferung der abgeschlossenen Arbeit fällig und ist ohne Abzug nach Erhalt der Rechnung zu zahlen.
(6) Nach Präsentation eines ersten Entwurfs erfolgt eine einmalige Nacharbeitung. Änderungen, die wesentlich über das Maß der Erstbestellung hinaus gehen, sind Gegenstand eines neuen Vertrags und erfordern einen erneuten Kostenvoranschlag.
(7) In den Angeboten der Unternehmensberatung Jaretzki GmbH ist, wenn nicht anders vereinbart, die Präsentation von nicht mehr als zwei Grundlayouts enthalten.
(8) Findet die fertige Auftragsarbeit keine Verwendung, wird die im Angebot bzw. der Auftragsbestätigung vereinbarte Vergütung dennoch fällig.
(9) Zusatzleistungen, Dienstleistungen und Entwürfe, die über den Leistungsumfang des Angebots hinausgehen, werden dem Auftraggeber, wenn nicht anders vereinbart, mit 80,00 € pro Stunde zzgl. MwSt. berechnet.
5. Urheberrecht und Nutzungsrechte
(1) Jeder an die Unternehmensberatung Jaretzki GmbH erteilte Auftrag ist ein Urheberwerksvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werksleistungen gerichtet ist. Alle Entwürfe, Reinzeichnungen bzw. entwickelte Software unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetz gelten auch dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
(2) Die Unternehmensberatung Jaretzki GmbH überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nicht anders vereinbart, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe des Nutzungsrechtes an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über. Die Unternehmensberatung Jaretzki GmbH hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken als Urheber genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Urheber auf Schadenersatz. Ohne Nachweis eines höheren Schadens beträgt der Schadenersatz 50% der vereinbarten Vergütung. Das Recht, einen höheren Schaden bei Nachweis geltend zu machen, bleibt unberührt.
(3) Technische wie gestalterische Mitarbeit und Vorschläge des Auftraggebers oder seiner sonstigen Mitarbeiter haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.
6. Kennzeichnung
(1) Die Unternehmensberatung Jaretzki GmbH behält sich vor, Urheberangaben und Impressumsangaben wie Name, Adresse, Telefon, Fax, Internet- und eMail-Adresse in ihre Arbeiten einzubringen.
(2) Mit Abschluss der Vertrags erklärt der Auftraggeber sich damit einverstanden, dass die Unternehmensberatung Jaretzki GmbH einen Link von ihrer Referenzseite auf die Homepage des Auftraggebers einrichtet.
7. Datenübergabe
(1) Texte zur Codierung und Einbindung in HTML nimmt die Unternehmensberatung Jaretzki GmbH in den Formaten DOC, HTML und RTF an. Das grafische Material für Websites wird in den Formaten TIF, GIF, JPEG und PNG angenommen. Als Datenträger akzeptiert die Unternehmensberatung Jaretzki GmbH CD-ROMs und 1,44 MB-Disketten auf Windows-Betriebssystemen. Die Datenübermittlung per eMail ist begrenzt auf 12 MB pro eMail.
(2) Eine abgeschlossene Arbeit (Website) wird von der Unternehmensberatung Jaretzki GmbH neben der Online-Bereitstellung auch auf einer CD-ROM zur Verfügung gestellt.
8. Haftung
(1) Die Unternehmensberatung Jaretzki GmbH übernimmt keine Haftung für die wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit der Arbeiten, gleiches gilt für die Schutzfähigkeit.
(2) Die Unternehmensberatung Jaretzki GmbH verwendet überlassene Vorlagen (Logos, Illustrationsmaterial, Texte) unter der Voraussetzung, dass der Auftraggeber zur Verwendung berechtigt ist.
(3) Mit Abnahme der Arbeit übernimmt der Auftraggeber die volle Verantwortung für die Publikation. Die Unternehmensberatung Jaretzki GmbH übernimmt keine Haftung für inhaltliche oder formelle Fehler.
9. Schlussbestimmungen
(1) Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Vertragspartner ist Castrop-Rauxel, die Anwendung des deutschen Rechts gilt als vereinbart.
(2) Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer der vorstehenden Bestimmungen lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Vertragspartner werden sich in diesem Falle um eine möglichst gleichartige Ersatzregelung bemühen.
